Stand: 6. August 2026
Diese Bedingungen schaffen eine klare und verlässliche Grundlage für Veranstaltungen der HUB Erle GmbH. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Vertragsrevision haben Vorrang.
1. Gemeinsame Veranstaltungsplanung
Vertragspartner ist die HUB Erle GmbH. Veranstaltungs-ID, Auftraggeber, Raum, Datum, Beginn und Gästezahl werden in der Veranstaltungsakte dokumentiert. Das Kundenportal stellt den jeweils aktuellen, für den Kunden bestimmten Stand bereit.
2. Reservierung von Raum und Termin
Raum und Termin werden verbindlich reserviert, sobald die dafür bereitgestellte Reservierungsvereinbarung elektronisch unterschrieben oder auf einem vereinbarten Ersatzweg bestätigt wurde. Die Reservierung sichert zunächst Raum und Termin. Leistungen und Preise ergeben sich aus dem gesondert anzunehmenden Angebot.
3. Angebot und Leistungsumfang
Das Angebot beschreibt die vereinbarten Leistungen, Preise, Personenzahlen und Berechnungsgrundlagen. Die Angebotsannahme erfolgt getrennt von der Raumreservierung. Spätere Ergänzungen werden übersichtlich als bestätigte Änderung oder neue Revision dokumentiert.
4. Elektronische Unterschrift und Vertragsunterlagen
Für eine nachvollziehbare Zusammenarbeit können Vereinbarungen elektronisch unterzeichnet werden. Vor der Unterschrift stehen Dokument, Versionsstand, Veranstaltungs-ID und Unterzeichnende fest. Nach Abschluss wird die signierte Fassung mit dem zugehörigen Nachweis in der geschützten Vertragsakte gespeichert und bereitgestellt. Ein vereinbarter manueller Unterschriftsweg bleibt möglich.
5. Änderungen, Gästezahl und Abstimmung
Änderungswünsche können bequem über das Kundenportal mitgeteilt werden. HUB Erle bestätigt, welche Änderungen übernommen wurden und ob sich Leistungen oder Preise ändern. Für die Abrechnung gilt die zuletzt gemeinsam bestätigte Fassung beziehungsweise die dort festgelegte Meldefrist für Personenzahlen.
6. Preise, Zahlung und Rechnung
Es gelten die im Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise und Zahlungsbedingungen. Rechnungen werden im Kundenportal bereitgestellt und auf Wunsch zusätzlich auf dem vereinbarten Weg übermittelt. Gesetzliche Pflichtangaben und Umsatzsteuer werden transparent ausgewiesen.
7. Terminänderung und Stornierung
Bitte informiere uns möglichst frühzeitig, wenn sich Pläne ändern. Wir prüfen gerne einen passenden Ersatztermin oder eine einvernehmliche Lösung. Fristen und mögliche Kosten richten sich ausschließlich nach der konkret einbezogenen Vertrags- oder Angebotsfassung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Durchführung und gegenseitige Rücksichtnahme
Beide Seiten unterstützen eine sichere und erfolgreiche Veranstaltung. Der Auftraggeber informiert HUB Erle rechtzeitig über besondere Anforderungen, externe Dienstleister und relevante Änderungen. Hausordnung, behördliche Vorgaben sowie Jugend-, Lärm-, Brand- und Gesundheitsschutz werden gemeinsam beachtet.
9. Datenschutz und Portalzugang
Personenbezogene Daten werden für Anfrage, Planung, Vertrag, Durchführung und Abrechnung verwendet. Ergänzende Informationen – insbesondere zur elektronischen Signatur und zu eingebundenen Dienstleistern – stehen in den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen. Zugangsdaten zum Portal sind persönlich und geschützt zu verwenden.
10. Faire Schlussregelungen
Individuelle Absprachen, zwingende gesetzliche Vorschriften und Verbraucherrechte gehen vor. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleiben die übrigen Vereinbarungen bestehen. Wir suchen bei Fragen oder Unstimmigkeiten zuerst eine direkte und faire Lösung.
Veranstaltungs-AGB
Freigegebene Revision 3
Veranstaltungs-AGB und Stornierungsbedingungen der HUB Erle GmbH
Stand: 17.08.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Reservierungen, Vermietungen und Veranstaltungsleistungen der HUB Erle GmbH, insbesondere im Eventsaal Oliver, Meetingraum Andreas, in der Peterstube, bei der Erler Tafel, bei Trauungen an der Femeiche sowie bei ausdrücklich vereinbarter Mitnutzung des Dorfplatzes. Auftraggeber ist die im Reservierungs- oder Angebotsdokument bezeichnete Person oder Organisation. Individuelle Vereinbarungen in einer Vertrags- oder Angebotsrevision gehen diesen Bedingungen vor.
2. Anfrage, Reservierung und Angebot
Eine Anfrage ist unverbindlich und begründet weder eine kostenpflichtige Reservierung noch einen Anspruch auf Freihaltung. Eine verbindliche Raum- und Terminreservierung entsteht erst durch Bestätigung der HUB Erle GmbH in Textform und Annahme der Reservierungsbestätigung einschließlich dieser Bedingungen durch den Auftraggeber. Die spätere Annahme eines konkreten Veranstaltungsangebots ist eine gesonderte Erklärung. Änderungen werden erst verbindlich, wenn HUB Erle sie in Textform bestätigt oder in eine neue Revision übernimmt.
3. Miet- und Nutzungsgegenstand
Überlassen werden ausschließlich die im Reservierungsdokument bezeichneten Räume, Flächen, Zeiten und Ausstattungsgegenstände. Nebenflächen, Technik, Mobiliar oder Außenflächen sind nur einbezogen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder eine wesentlich andere Veranstaltungsart bedürfen der vorherigen Zustimmung von HUB Erle. Behördliche Auflagen, Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Brandschutz und die Weisungen der verantwortlichen Mitarbeitenden sind einzuhalten.
4. Dorfplatz, Außenflächen und Nachtruhe
Der Dorfplatz und sonstige Außenflächen dürfen nur bei ausdrücklicher Buchung und ausschließlich bis 22:00 Uhr genutzt werden. Ab 22:00 Uhr müssen Musik, Ausschank, Bewirtung, Aufbauten und der Aufenthalt der Veranstaltungsgäste auf dem Dorfplatz beendet sein; die Veranstaltung ist in die vereinbarten Innenräume zu verlagern oder zu beenden. Zu- und Abgänge sind ruhig zu halten. Weitergehende behördliche Vorgaben oder Einzelanordnungen bleiben maßgeblich. Der Auftraggeber weist Gäste, Dienstleister und Mitwirkende rechtzeitig auf diese Regel hin.
5. Femeiche und besonders geschützte Bereiche
Bei Veranstaltungen an der Femeiche und in sonstigen geschützten Bereichen sind Natur-, Denkmal- und Verkehrsschutzvorgaben strikt zu beachten. Befestigungen, Nägel, Schrauben, offene Flammen, Eingriffe in Baum, Wurzelbereich oder Boden sowie das Befahren nicht freigegebener Flächen sind untersagt. Vorgaben der Gemeinde, Behörden oder Grundstückseigentümer gehen vor.
6. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
Umfang und Vergütung ergeben sich aus der jeweils zuletzt verbindlich angenommenen Reservierungsbestätigung und dem angenommenen Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, wenn sie beauftragt oder nachweislich in Anspruch genommen wurden. Rechnungen sind zu dem dort angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
7. Personenzahl und verbindliche Planungsgrundlage
HUB Erle fragt die endgültige Personenzahl regelmäßig etwa 14 Kalendertage vor der Veranstaltung ab. Der Auftraggeber teilt die verbindliche endgültige Personenzahl spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung über das Kundenportal oder auf einem von HUB Erle dokumentierten Ersatzweg mit. Anzugeben sind die Gesamtzahl sowie – soweit für Preis oder Leistung relevant – die Aufteilung in Personen ab 11 Jahren, Kinder von 7 bis 10 Jahren und Kinder von 0 bis 6 Jahren.
Die fristgerecht mitgeteilte Personenzahl ist die verbindliche Planungs- und Berechnungsgrundlage für personenabhängige Leistungen, Einkauf, Personal- und Raumplanung. Geht bis zum Ablauf der Frist keine neue Mitteilung ein, gilt die zuletzt in der Veranstaltungsakte, im angenommenen Angebot oder im Kundenportal dokumentierte Personenzahl als verbindliche Planungsgrundlage. Die etwa 14 Tage vorher versandte Erinnerung ist ein zusätzlicher Servicehinweis; maßgeblich bleibt die vereinbarte 10-Tage-Frist.
Eine Reduzierung nach Ablauf der Frist mindert die Vergütung nicht, soweit Kapazitäten bereits vorgehalten, Leistungen disponiert oder Kosten verursacht wurden. Nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Eine spätere Erhöhung bedarf der vorherigen Zustimmung von HUB Erle und ist nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
8. Ablauf, Aufsicht und Hausrecht
Der Auftraggeber benennt eine während der gesamten Veranstaltung erreichbare verantwortliche Person. Er wirkt darauf hin, dass Gäste und beauftragte Dritte diese Bedingungen und die Hausordnung beachten. HUB Erle übt das Hausrecht aus und darf bei Gefahren, erheblichen Störungen, Verstößen gegen Schutzvorschriften oder unzumutbarer Beeinträchtigung Dritter angemessene Maßnahmen bis hin zur Unterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung treffen. Ansprüche richten sich in diesem Fall nach Verantwortungsbereich und gesetzlichen Vorschriften.
9. Dekoration, Technik und Fremdleistungen
Dekorationen, elektrische Geräte, Veranstaltungstechnik, Bühnen, Nebel, Pyrotechnik, offenes Feuer, Kerzen, besondere Aufbauten und Befestigungen bedürfen vorheriger Zustimmung. Flucht- und Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen und Zugänge sind freizuhalten. Beauftragte Fremddienstleister bleiben Erfüllungsgehilfen beziehungsweise Vertragspartner des Auftraggebers, soweit sie nicht ausdrücklich von HUB Erle beauftragt wurden. Erforderliche Genehmigungen, GEMA-Anmeldungen oder sonstige Rechte klärt die jeweils verantwortliche Vertragspartei.
Bei Nutzung einer von HUB Erle bereitgestellten Musikanlage stammen Musik und Wiedergabe grundsätzlich aus dem Endgerät des Auftraggebers oder seiner Gäste. Auswahl, Inhalte, rechtmäßige Nutzungsberechtigung und Bedienung der abgespielten Musik liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers als Veranstalter, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. HUB Erle nimmt keine automatische GEMA-Anmeldung vor. Rein private Feiern in einem persönlich verbundenen Teilnehmerkreis können nach den jeweils geltenden Voraussetzungen lizenzfrei sein; Firmen-, Vereins- und sonstige öffentliche Veranstaltungen sind regelmäßig anmeldepflichtig. Der Auftraggeber prüft und erfüllt die im Einzelfall geltenden Pflichten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. HUB Erle darf die Lautstärke aus betrieblichen Gründen, zum Schutz parallel stattfindender Veranstaltungen, zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen sowie zur Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und hausrechtlicher Vorgaben begrenzen oder anpassen.
10. Schäden, Verlust und Reinigung
Räume, Flächen, Mobiliar und Technik sind pfleglich zu behandeln. Schäden, Verunreinigungen und Verluste sind unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Gästen, Beschäftigten, Beauftragten oder sonstigen seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Personen schuldhaft verursachte Schäden. Normale Abnutzung ist ausgenommen. Erforderliche Sonderreinigung, Entsorgung, Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, soweit der Auftraggeber hierfür verantwortlich ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. HUB Erle haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für unbeaufsichtigte Garderobe und eingebrachte Gegenstände wird nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung gehaftet.
11. Stornierung vor Annahme eines Veranstaltungsangebotes
Ist der Termin verbindlich reserviert, aber noch kein konkretes Veranstaltungsangebot angenommen, ist die vereinbarte Raummiete Berechnungsgrundlage. Es gelten: mehr als 12 Monate vor dem Termin kostenfrei; 12 bis mehr als 9 Monate vorher 25 Prozent; 9 bis mehr als 6 Monate vorher 50 Prozent; 6 Monate oder weniger vorher 100 Prozent der vereinbarten Raummiete.
Derzeitige Raummieten: Eventsaal Oliver 1.200 Euro; Meetingraum Andreas 350 Euro; Peterstube 550 Euro. Für Erler Tafel, Trauungen an der Femeiche und andere Bereiche gilt die ausdrücklich vereinbarte Raum-, Bereitstellungs- oder Reservierungspauschale.
12. Stornierung nach Annahme eines Veranstaltungsangebotes
Nach verbindlicher Annahme eines konkreten Veranstaltungsangebots ist der zuletzt vereinbarte Gesamtauftragswert Berechnungsgrundlage. Es gelten: mehr als 12 Monate vorher 10 Prozent; 12 bis mehr als 9 Monate vorher 20 Prozent; 9 bis mehr als 6 Monate vorher 30 Prozent; 6 bis mehr als 3 Monate vorher 50 Prozent; 3 Monate bis mehr als 30 Tage vorher 70 Prozent; 30 bis mehr als 14 Tage vorher 80 Prozent; 14 bis mehr als 7 Tage vorher 90 Prozent; 7 Tage oder weniger sowie bei Nichterscheinen 95 Prozent des vereinbarten Gesamtauftragswertes.
13. Mindestbetrag und Gesamtauftragswert
Nach Angebotsannahme dürfen die nach Ziffer 12 berechneten Stornierungskosten nicht niedriger sein als die zum selben Zeitpunkt nach Ziffer 11 anfallenden Kosten der reinen Raumreservierung. Eine im Gesamtauftragswert enthaltene Raummiete wird nicht doppelt berechnet. Gesamtauftragswert ist der zuletzt verbindlich vereinbarte Gesamtpreis einschließlich verbindlich vereinbarter Speisen, Getränke, Raumnutzung, Veranstaltungspauschalen und sonstiger Leistungen. Bei noch offenen verbrauchsabhängigen Leistungen werden nur bereits verbindlich vereinbarte Leistungen und Mengen zugrunde gelegt.
14. Fremdkosten, anderweitige Vergabe und geringerer Schaden
Nachweislich entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits von der Pauschale erfasst sind; eine Doppelberechnung erfolgt nicht. Gelingt eine anderweitige Vergabe zu wirtschaftlich vergleichbaren Bedingungen, werden daraus erzielte Vorteile und ersparte Aufwendungen angemessen angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dann ist nur der geringere Betrag zu zahlen.
15. Umbuchung und Stornierungserklärung
Eine Terminverlegung bedarf der Zustimmung von HUB Erle. HUB Erle kann bei unmittelbar verbindlich vereinbartem Ersatztermin ganz oder teilweise auf Stornierungskosten verzichten; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Stornierungen müssen mindestens in Textform erfolgen. Für die Frist ist der Zugang bei HUB Erle maßgeblich.
16. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, zwingender behördlicher Anordnung oder eines von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses nicht durchgeführt werden, richten sich Rückabwicklung, ersparte Aufwendungen und bereits entstandene, nicht vermeidbare Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Risikoverteilung. Keine Partei ist verpflichtet, eine gesetzlich oder tatsächlich unzumutbare Durchführung zu verlangen.
17. Datenschutz und Bildaufnahmen
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Dokumentation des Vertrags verarbeitet. Besondere Bild-, Ton- oder Werbeaufnahmen durch HUB Erle erfolgen nur auf geeigneter Rechtsgrundlage. Der Auftraggeber ist für erforderliche Einwilligungen und Hinweise verantwortlich, soweit er oder von ihm beauftragte Personen Aufnahmen anfertigen oder veröffentlichen.
18. Gesetzliche Rechte und Schlussbestimmungen
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs-, Schadensersatz- und sonstige Rechte bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird, soweit zulässig, der Sitz der HUB Erle GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
Veranstaltungs-AGB
Freigegebene Revision 3
Veranstaltungs-AGB und Stornierungsbedingungen der HUB Erle GmbH
Stand: 17.08.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Reservierungen, Vermietungen und Veranstaltungsleistungen der HUB Erle GmbH, insbesondere im Eventsaal Oliver, Meetingraum Andreas, in der Peterstube, bei der Erler Tafel, bei Trauungen an der Femeiche sowie bei ausdrücklich vereinbarter Mitnutzung des Dorfplatzes. Auftraggeber ist die im Reservierungs- oder Angebotsdokument bezeichnete Person oder Organisation. Individuelle Vereinbarungen in einer Vertrags- oder Angebotsrevision gehen diesen Bedingungen vor.
2. Anfrage, Reservierung und Angebot
Eine Anfrage ist unverbindlich und begründet weder eine kostenpflichtige Reservierung noch einen Anspruch auf Freihaltung. Eine verbindliche Raum- und Terminreservierung entsteht erst durch Bestätigung der HUB Erle GmbH in Textform und Annahme der Reservierungsbestätigung einschließlich dieser Bedingungen durch den Auftraggeber. Die spätere Annahme eines konkreten Veranstaltungsangebots ist eine gesonderte Erklärung. Änderungen werden erst verbindlich, wenn HUB Erle sie in Textform bestätigt oder in eine neue Revision übernimmt.
3. Miet- und Nutzungsgegenstand
Überlassen werden ausschließlich die im Reservierungsdokument bezeichneten Räume, Flächen, Zeiten und Ausstattungsgegenstände. Nebenflächen, Technik, Mobiliar oder Außenflächen sind nur einbezogen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder eine wesentlich andere Veranstaltungsart bedürfen der vorherigen Zustimmung von HUB Erle. Behördliche Auflagen, Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Brandschutz und die Weisungen der verantwortlichen Mitarbeitenden sind einzuhalten.
4. Dorfplatz, Außenflächen und Nachtruhe
Der Dorfplatz und sonstige Außenflächen dürfen nur bei ausdrücklicher Buchung und ausschließlich bis 22:00 Uhr genutzt werden. Ab 22:00 Uhr müssen Musik, Ausschank, Bewirtung, Aufbauten und der Aufenthalt der Veranstaltungsgäste auf dem Dorfplatz beendet sein; die Veranstaltung ist in die vereinbarten Innenräume zu verlagern oder zu beenden. Zu- und Abgänge sind ruhig zu halten. Weitergehende behördliche Vorgaben oder Einzelanordnungen bleiben maßgeblich. Der Auftraggeber weist Gäste, Dienstleister und Mitwirkende rechtzeitig auf diese Regel hin.
5. Femeiche und besonders geschützte Bereiche
Bei Veranstaltungen an der Femeiche und in sonstigen geschützten Bereichen sind Natur-, Denkmal- und Verkehrsschutzvorgaben strikt zu beachten. Befestigungen, Nägel, Schrauben, offene Flammen, Eingriffe in Baum, Wurzelbereich oder Boden sowie das Befahren nicht freigegebener Flächen sind untersagt. Vorgaben der Gemeinde, Behörden oder Grundstückseigentümer gehen vor.
6. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
Umfang und Vergütung ergeben sich aus der jeweils zuletzt verbindlich angenommenen Reservierungsbestätigung und dem angenommenen Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, wenn sie beauftragt oder nachweislich in Anspruch genommen wurden. Rechnungen sind zu dem dort angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
7. Personenzahl und verbindliche Planungsgrundlage
HUB Erle fragt die endgültige Personenzahl regelmäßig etwa 14 Kalendertage vor der Veranstaltung ab. Der Auftraggeber teilt die verbindliche endgültige Personenzahl spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung über das Kundenportal oder auf einem von HUB Erle dokumentierten Ersatzweg mit. Anzugeben sind die Gesamtzahl sowie – soweit für Preis oder Leistung relevant – die Aufteilung in Personen ab 11 Jahren, Kinder von 7 bis 10 Jahren und Kinder von 0 bis 6 Jahren.
Die fristgerecht mitgeteilte Personenzahl ist die verbindliche Planungs- und Berechnungsgrundlage für personenabhängige Leistungen, Einkauf, Personal- und Raumplanung. Geht bis zum Ablauf der Frist keine neue Mitteilung ein, gilt die zuletzt in der Veranstaltungsakte, im angenommenen Angebot oder im Kundenportal dokumentierte Personenzahl als verbindliche Planungsgrundlage. Die etwa 14 Tage vorher versandte Erinnerung ist ein zusätzlicher Servicehinweis; maßgeblich bleibt die vereinbarte 10-Tage-Frist.
Eine Reduzierung nach Ablauf der Frist mindert die Vergütung nicht, soweit Kapazitäten bereits vorgehalten, Leistungen disponiert oder Kosten verursacht wurden. Nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Eine spätere Erhöhung bedarf der vorherigen Zustimmung von HUB Erle und ist nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
8. Ablauf, Aufsicht und Hausrecht
Der Auftraggeber benennt eine während der gesamten Veranstaltung erreichbare verantwortliche Person. Er wirkt darauf hin, dass Gäste und beauftragte Dritte diese Bedingungen und die Hausordnung beachten. HUB Erle übt das Hausrecht aus und darf bei Gefahren, erheblichen Störungen, Verstößen gegen Schutzvorschriften oder unzumutbarer Beeinträchtigung Dritter angemessene Maßnahmen bis hin zur Unterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung treffen. Ansprüche richten sich in diesem Fall nach Verantwortungsbereich und gesetzlichen Vorschriften.
9. Dekoration, Technik und Fremdleistungen
Dekorationen, elektrische Geräte, Veranstaltungstechnik, Bühnen, Nebel, Pyrotechnik, offenes Feuer, Kerzen, besondere Aufbauten und Befestigungen bedürfen vorheriger Zustimmung. Flucht- und Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen und Zugänge sind freizuhalten. Beauftragte Fremddienstleister bleiben Erfüllungsgehilfen beziehungsweise Vertragspartner des Auftraggebers, soweit sie nicht ausdrücklich von HUB Erle beauftragt wurden. Erforderliche Genehmigungen, GEMA-Anmeldungen oder sonstige Rechte klärt die jeweils verantwortliche Vertragspartei.
Bei Nutzung einer von HUB Erle bereitgestellten Musikanlage stammen Musik und Wiedergabe grundsätzlich aus dem Endgerät des Auftraggebers oder seiner Gäste. Auswahl, Inhalte, rechtmäßige Nutzungsberechtigung und Bedienung der abgespielten Musik liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers als Veranstalter, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. HUB Erle nimmt keine automatische GEMA-Anmeldung vor. Rein private Feiern in einem persönlich verbundenen Teilnehmerkreis können nach den jeweils geltenden Voraussetzungen lizenzfrei sein; Firmen-, Vereins- und sonstige öffentliche Veranstaltungen sind regelmäßig anmeldepflichtig. Der Auftraggeber prüft und erfüllt die im Einzelfall geltenden Pflichten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. HUB Erle darf die Lautstärke aus betrieblichen Gründen, zum Schutz parallel stattfindender Veranstaltungen, zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen sowie zur Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und hausrechtlicher Vorgaben begrenzen oder anpassen.
10. Schäden, Verlust und Reinigung
Räume, Flächen, Mobiliar und Technik sind pfleglich zu behandeln. Schäden, Verunreinigungen und Verluste sind unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Gästen, Beschäftigten, Beauftragten oder sonstigen seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Personen schuldhaft verursachte Schäden. Normale Abnutzung ist ausgenommen. Erforderliche Sonderreinigung, Entsorgung, Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, soweit der Auftraggeber hierfür verantwortlich ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. HUB Erle haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für unbeaufsichtigte Garderobe und eingebrachte Gegenstände wird nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung gehaftet.
11. Stornierung vor Annahme eines Veranstaltungsangebotes
Ist der Termin verbindlich reserviert, aber noch kein konkretes Veranstaltungsangebot angenommen, ist die vereinbarte Raummiete Berechnungsgrundlage. Es gelten: mehr als 12 Monate vor dem Termin kostenfrei; 12 bis mehr als 9 Monate vorher 25 Prozent; 9 bis mehr als 6 Monate vorher 50 Prozent; 6 Monate oder weniger vorher 100 Prozent der vereinbarten Raummiete.
Derzeitige Raummieten: Eventsaal Oliver 1.200 Euro; Meetingraum Andreas 350 Euro; Peterstube 550 Euro. Für Erler Tafel, Trauungen an der Femeiche und andere Bereiche gilt die ausdrücklich vereinbarte Raum-, Bereitstellungs- oder Reservierungspauschale.
12. Stornierung nach Annahme eines Veranstaltungsangebotes
Nach verbindlicher Annahme eines konkreten Veranstaltungsangebots ist der zuletzt vereinbarte Gesamtauftragswert Berechnungsgrundlage. Es gelten: mehr als 12 Monate vorher 10 Prozent; 12 bis mehr als 9 Monate vorher 20 Prozent; 9 bis mehr als 6 Monate vorher 30 Prozent; 6 bis mehr als 3 Monate vorher 50 Prozent; 3 Monate bis mehr als 30 Tage vorher 70 Prozent; 30 bis mehr als 14 Tage vorher 80 Prozent; 14 bis mehr als 7 Tage vorher 90 Prozent; 7 Tage oder weniger sowie bei Nichterscheinen 95 Prozent des vereinbarten Gesamtauftragswertes.
13. Mindestbetrag und Gesamtauftragswert
Nach Angebotsannahme dürfen die nach Ziffer 12 berechneten Stornierungskosten nicht niedriger sein als die zum selben Zeitpunkt nach Ziffer 11 anfallenden Kosten der reinen Raumreservierung. Eine im Gesamtauftragswert enthaltene Raummiete wird nicht doppelt berechnet. Gesamtauftragswert ist der zuletzt verbindlich vereinbarte Gesamtpreis einschließlich verbindlich vereinbarter Speisen, Getränke, Raumnutzung, Veranstaltungspauschalen und sonstiger Leistungen. Bei noch offenen verbrauchsabhängigen Leistungen werden nur bereits verbindlich vereinbarte Leistungen und Mengen zugrunde gelegt.
14. Fremdkosten, anderweitige Vergabe und geringerer Schaden
Nachweislich entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits von der Pauschale erfasst sind; eine Doppelberechnung erfolgt nicht. Gelingt eine anderweitige Vergabe zu wirtschaftlich vergleichbaren Bedingungen, werden daraus erzielte Vorteile und ersparte Aufwendungen angemessen angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dann ist nur der geringere Betrag zu zahlen.
15. Umbuchung und Stornierungserklärung
Eine Terminverlegung bedarf der Zustimmung von HUB Erle. HUB Erle kann bei unmittelbar verbindlich vereinbartem Ersatztermin ganz oder teilweise auf Stornierungskosten verzichten; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Stornierungen müssen mindestens in Textform erfolgen. Für die Frist ist der Zugang bei HUB Erle maßgeblich.
16. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, zwingender behördlicher Anordnung oder eines von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses nicht durchgeführt werden, richten sich Rückabwicklung, ersparte Aufwendungen und bereits entstandene, nicht vermeidbare Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Risikoverteilung. Keine Partei ist verpflichtet, eine gesetzlich oder tatsächlich unzumutbare Durchführung zu verlangen.
17. Datenschutz und Bildaufnahmen
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Dokumentation des Vertrags verarbeitet. Besondere Bild-, Ton- oder Werbeaufnahmen durch HUB Erle erfolgen nur auf geeigneter Rechtsgrundlage. Der Auftraggeber ist für erforderliche Einwilligungen und Hinweise verantwortlich, soweit er oder von ihm beauftragte Personen Aufnahmen anfertigen oder veröffentlichen.
18. Gesetzliche Rechte und Schlussbestimmungen
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs-, Schadensersatz- und sonstige Rechte bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird, soweit zulässig, der Sitz der HUB Erle GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
